»(LK) Mit dem Beginn des neuen Kinderbetreuungsjahres am 1. September wird die Einkommensgrenze erhöht, die für Unterstützung aus dem Kinderbetreuungsfonds des Landes ausschlaggebend ist. [...]«
Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
https://service.salzburg.gv.at/lkorrj/detail?nachrid=70335Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz am 30.08.2024
Sie sind hier: News