Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in der Psychotherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums als Psychotherapeut*in eingetragen sind (https://psychotherapie.ehealth.gv.at/) - Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision mit Nachweis der Ausbildungseinrichtung Erforderlicher Nachweis: Bestätigung aus der hervorgeht, dass Sie berechtigt sind, als Psychotherapeut*in mit dem Zusatz: in Ausbildung unter Supervision zu arbeiten |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
- Institutionen, die entsprechend dem Psychotherapiegesetz die Dienstleistung Psychotherapie anbieten - Ausbildungseinrichtungen für Psychotherapie (Propädeutika und Fachspezifika) - Ministeriell anerkannte Praktikumsstellen für die Psychotherapie-Ausbildung |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in die Liste des zuständigen Ministeriums als Klinische Psycholog*innen oder als Gesundheitspsycholog*innen eingetragen sind - Personen, die ein in Österreich absolviertes oder nostrifiziertes Diplom- oder Masterstudium der Psychologie (300 ECTS) abgeschlossen haben Erforderlicher Nachweis: Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie ein in Österreich anerkanntes oder nostrifiziertes Psychologie Diplom- oder Masterstudium (300 ECTS) absolviert haben, und den Nachweis darüber, dass Sie derzeit als Psychologe*in tätig sind; Für Gesundheits- bzw. Klinische Psycholog*innen: Eintragung in die Liste der Gesundheits- bzw. Klinischen Psycholog*innen des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe der Eintragungsnummer). |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich psychologische Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen mit aufrechter Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (mit Angabe der GISA-Zahl) - Lebensberater*innen in Ausbildung unter Supervision Erforderlicher Nachweis: für Lebens- und Sozialberater*innen ohne den Zusatz in Ausbildung unter Supervision: aufrechte Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein) für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (mit Angabe der GISA-Zahl); Lebens- und Sozialberater*innen in Ausbildung unter Supervision: - Nachweis über den Abschluss eines zertifizierten Lehrgangs für Lebens- und Sozialberatung; oder - Bestätigung des Ausbildungsinstituts, dass Berechtigung vorliegt die Bezeichnung „Lebens- und Sozialberater*in in Ausbildung unter Supervision“ zu führen oder - Bestätigung des Ausbildungsinstituts, dass bereits die Hälfte der Ausbildung zum*zur Lebens- und Sozialberater*in erfolgreich absolviert wurde. (Wir ersuchen um Ihr Verständnis, dass Bestätigungen über die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen nicht als Nachweise gelten.) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Lebens- und Sozialberatung als Dienstleistung entsprechend österreichischen gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
1. Es muss ein MEHRHEITLICH KOSTENLOSES Beratungsangebot geben. 2. Die Beratungsstelle darf NICHT gewinnorientiert arbeiten. 3. Die Beratungsstelle darf nicht (mehrheitlich) dem Zweck dienen, KlientInnen für zu bezahlende Dienstleistungen (auch nicht für Dritte) zu akquirieren. |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die eine in Österreich anerkannte Ausbildung im Bereich der Sozialarbeit (entweder eine Akademie für Sozialarbeit oder eine Fachhochschule für Sozialarbeit) erfolgreich absolviert haben, und die derzeit in der Sozialarbeit tätig sind. Achtung: Die bloße Tätigkeit im sozialen Bereichen oder in sozialen Berufen ist keine ausreichende Qualifikation für die Eintragung in dieser Berufsgruppe Erforderlicher Nachweis: Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie eine in Österreich anerkannte Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit (entweder eine Akademie für Sozialarbeit oder eine Fachhochschule für Sozialarbeit) erfolgreich absolviert haben, und den Nachweis darüber, dass Sie derzeit in der Sozialarbeit tätig sind |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Sozialarbeit als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten Achtung: Die bloße Tätigkeit im sozialen Bereichen oder in sozialen Berufen ist keine ausreichende Qualifikation für die Eintragung in dieser Berufsgruppe |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die eine Mediations-Ausbildung absolviert haben - Mediator*innen in Ausbildung unter Supervision Erforderlicher Nachweis: Bestätigung über den Abschluss einer Mediations-Ausbildung |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Mediation als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die eine in Österreich anerkannte oder nostrifizierte mindestens sechssemestrige, öffentlich anerkannte pädagogische Ausbildung absolviert haben und die derzeit als Pädagog*in tätig sind Erforderlicher Nachweis: Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie eine in Österreich anerkannte oder nostrifizierte mindestens sechssemestrige pädagogische Ausbildung erfolgreich absolviert haben, und den Nachweis darüber, dass Sie derzeit als Pädagog*in tätig sind |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Pädagogische Institutionen, insbesondere Ausbildungseinrichtungen für Pädagogik |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die eine Coaching-Ausbildung (mit Schwerpunkt für Coaching im beruflichen Kontext) im Ausmaß von mindestens 100 Stunden absolviert haben Erforderlicher Nachweis: Bestätigung über den Abschluss einer Coaching-Ausbildung (mit Schwerpunkt für Coaching im beruflichen Kontext) im Ausmaß von mindestens 100 Stunden |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Coaching als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
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