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"[...] Wie bereits während der Phase des ersten Lockdowns übernimmt das Land Steiermark für die Dauer des zweiten Lockdowns die Elternbeiträge für alle Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie Tageseltern, wenn die Kinder zuhause betreut werden. Davon ausgenommen sind drei Tage, an denen die Kinder trotzdem in die Einrichtung gebracht werden dürfen. Da die gesamte Zeit des Lockdowns rund einem halben Monat entspricht, wird ebendieser den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gutgeschrieben [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://www.kommunikation.steiermark.at/cms/beitrag/12805517...
Quelle: Kommunikation Land Steiermark 19.11.2020


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