NewsNews #26552
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"Als wichtige Entlastung für Familien trat der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit rückwirkend ab 1. September 2021 neuerlich in Kraft und wird bis 31. Dezember 2021 gelten [...]"

Weitere Infos finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrich...
Quelle: Newsletter Familie, familie@newsletter.bka.gv.at September 2021