"Als wichtige Entlastung für Familien trat der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit rückwirkend ab 1. September 2021 neuerlich in Kraft und wird bis 31. Dezember 2021 gelten [...]"
Weitere Infos finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrich...Quelle: Newsletter Familie, familie@newsletter.bka.gv.at September 2021
Sie sind hier: News