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"Sie haben das Spielzeug sorgfältig ausgewählt. trotzdem hegen Sie Bedenken hinsichtlich der Sicherheit oder der unschädlichkeit des Produktes. In diesem Falle wenden Sie sich bitte an das Marktamt in Ihrer Nähe oder an die zuständige Lebensmittelaufsicht Ihres Bundeslandes. [...]"

Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/VerbraucherInnengesun...
Quelle: BMG RSS Feed Schwerpunkte: 02.6.2016


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