"Lebens- und SozialberaterInnen beraten, begleiten und betreuen Menschen,
bei denen keine psychischen Störungen bzw. Erkrankungen vorliegen, in Entscheidungs- und Problemsituationen. Anders als PsychiaterInnen, PsychotherapeutInnen oder PsychologInnen sind Lebens- und SozialberaterInnen jedoch nicht dazu befugt, Menschen mit psychisch oder psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen zu therapieren.
Ihre Beratungsleistungen betreffen sowohl individuelle als auch soziale Problemfelder. Lebens- und SozialberaterInnen beraten z.B. bei Persönlichkeitsproblemen wie Einsamkeit, Krisen, Sexualproblemen, Trauer, Stress, Partnerschafts- und Familienproblemen oder Erziehungsproblemen sowie bei Entscheidungsschwierigkeiten bei der Ausbildungs- und Berufswahl, beim Arbeitsplatzwechsel oder bei der Lebensplanung.
Ziel ihrer Beratungstätigkeit ist immer Hilfe zur Selbsthilfe, also ihre KlientInnen dabei anzuleiten und zu unterstützen, selbstständig Handlungs- und Verhaltensalternativen zu erkennen und anzuwenden. Lebens- und SozialberaterInnen müssen dabei immer die aktuelle Lebenssituation ihrer KlientInnen berücksichtigen.
Wichtig ist dabei, dass es sich ausschließlich um Beratung und nicht um Diagnostik oder Therapie handelt. Daher arbeiten Lebens- und SozialberaterInnen zum Teil auch mit JuristInnen, ÄrztInnen und PsychologInnen zusammen oder verweisen Rat suchende Personen an diese weiter [...]"
Quelle: AMS Berufslexikon 10/2021
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Methodenkatalog für Lebens- und Sozialberatung
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Tätigkeitskatalog des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung