Expert*innen in Tirol (1)
Allgemeine Inhalte (55)
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1. Berufsbezeichnung: Psychotherapeut/Psychotherapeutin
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Abgrenzung der Lebens- und Sozialberatung von der Behandlung psychischer Erkrankungen
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Allgemeines zur Psychotherapie
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Befähigungsprüfung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (psychosoziale Beratung)
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Beratung vor einvernehmlicher Scheidung
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Das psychotherapeutische Erstgespräch
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Datenschutz
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Dynamische Gruppenpsychotherapie (DG)
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EWR-Psychologengesetz § 1: Qualifikationsnachweise aus dem EWR für Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie
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EWR-Psychologengesetz § 11: Schluß- und Vollzugsbestimmungen
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EWR-Psychologengesetz § 12a: Verarbeitung personenbezogener Daten
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EWR-Psychologengesetz § 2: Gleichgestellte Qualifikationsnachweise aus einem Drittland
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EWR-Psychologengesetz § 3a: EWR-Berufsanerkennung – Partieller Zugang
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EWR-Psychologengesetz § 6: Gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit, Sprachkenntnisse
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EWR-Psychologengesetz § 8: Vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen
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EWR-Psychologengesetz § 9: Lehrpersonen mit Qualifikation aus dem EWR
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EWR-Psychologengesetz §§ 13, 14 und 15
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EWR-Psychotherapiegesetz
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Existenzanalyse (E)
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Existenzanalyse und Logotherapie (EL)
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Familien- und Jugendgerichtshilfe
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Geförderte Familienberatungsstellen
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Gestalttheoretische Psychotherapie (GTP)
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Gruppenpsychoanalyse / Psychoanalytische Psychotherapie (GP)
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Infos zu Migration/Flucht/Integration
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Integrative Gestalttherapie (IG)
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Klientenzentrierte Psychotherapie (KP)
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Konzentrative Bewegungstherapie (KBT)
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Neuro-Linguistische Psychotherapie (NLPt)
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Person(en)zentrierte Psychotherapie (PP)
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Psychotherapie-Methoden
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PthG § 12. Anrechnung
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PthG § 13. Berufsbezeichnung
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PthG § 16a Dokumentationspflicht
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PthG § 16b Berufshaftpflichtversicherung
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PthG § 1a. Umsetzung von Unionsrecht
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PthG § 1b. Verarbeitung personenbezogener Daten
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PthG § 24 Verhältnis zu anderen Vorschriften
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PthG §§ 14, 15, 16. Berufspflichten des Psychotherapeuten
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PthG §§ 17, 18. Psychotherapeutenliste
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PthG §§ 20, 21, 22. Psychotherapiebeirat
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PthG §§ 25, 26. Übergangsbestimmungen
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PthG §§ 3, 4, 5. Psychotherapeutisches Propädeutikum
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PthG §§ 6, 7, 8. Psychotherapeutisches Fachspezifikum
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Systemische Familientherapie (SF)
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Überblick: Kosten der Psychotherapie
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Übergangsbestimmungen für die Ausbildung in Lebens- und Sozialberatung
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Verschwiegenheitspflicht gemäß Psychotherapiegesetz, Psychologengesetz 2013 und Musiktherapiegesetz unter berücksichtigung des Gewaltschutzgesetzes 2019
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Wann macht Coaching Sinn?
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Was ist Coaching?
Schulpsychologie
Die Schulpsychologie steht als psychologische Beratungseinrichtung der Bildungsdirektion Schülerinnen und Schülern, Lehrenden sowie Erziehungsberechtigten und Leitungspersonen im österreichischen Schulwesen bundesweit zur Verfügung. Beratungsstellen gibt es in allen Bildungsregionen. Die Inanspruchnahme von schulpsychologischen Leistungen ist freiwillig, kostenlos und vertraulich.
www.schulpsychologie.at
Selbstlaut - Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Die Fachstelle Selbstlaut arbeitet überparteilich und gemeinnützig gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Bereich der Prävention, Beratung und Interventionsbegleitung für erwachsene Bezugspersonen und bietet Fort- und Weiterbildung für Fachleute und Eltern, Teams und Einrichtungen an.
Wirkungsvolle Prävention setzt in unserem Verständnis nicht nur bei Kindern und Jugendlichen an, sondern immer auch bei erwachsenen Bezugspersonen, institutionellen Regeln und gesellschaftlichen Verhältnissen. Wir wollen Kinder stärken. Wir wollen Erwachsene sensibilisieren, befähigen und darin unterstützen, gegen Grenzverletzungen und Diskriminierungen aufzutreten.
Gemeinsam mit Pädagog_innen, Erziehungsberechtigten und Multiplikator_innen arbeiten wir daran, den Alltag zu Hause, in der Schule, im Kindergarten und anderen pädagogischen Einrichtungen so zu gestalten, dass Kinder möglichst angstfrei, ohne Gewalt und Abwertung aufwachsen können.
Darüber hinaus brauchen Kinder altersgerechte Informationen über (sexuelle) Gewalt, Unterstützung beim Äußern von Gefühlen, Wörter für den eigenen Körper und ein Umfeld, in dem über Sexualität gesprochen werden darf, damit sie sich bei sexueller Gewalt anvertrauen können.
selbstlaut.org

Kinderschutz-Zentrum Wien
Das Unabhängige Kinderschutz-Zentrum Wien bietet Hilfe und Beratung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
Betroffene Kinder und Jugendliche können sich vertraulich an uns wenden und über ihre Probleme sprechen.
Gemeinsam suchen wir in Beratungsgesprächen nach Lösungen, um die Lage der Kinder und Jugendlichen zu verbessern.
Es besteht zudem die Möglichkeit, nach Gewalterfahrungen Psychotherapie zu erhalten.
Auch für Eltern, die sich bei der Erziehung ihrer Kinder überfordert fühlen und die Unterstützung suchen, gibt es schnell und unbürokratisch Gespräche- und Beratungsangebote.
Für Personen, die in ihrer beruflichen Praxis - als LehrerInnen, KindergartenpädagogInnen, SozialarbeiterInnen o. ä. - mit Gewaltproblemen konfrontiert sind, bieten wir Helferberatung und Supervision an.
Unsere Angebote sind kostenlos und vertraulich.
kinderschutz-wien.at
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