Expert*innen in Steiermark (8)
Allgemeine Inhalte (55)
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1. Berufsbezeichnung: Psychotherapeut/Psychotherapeutin
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Abgrenzung der Lebens- und Sozialberatung von der Behandlung psychischer Erkrankungen
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Allgemeines zur Psychotherapie
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Befähigungsprüfung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (psychosoziale Beratung)
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Beratung vor einvernehmlicher Scheidung
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Das psychotherapeutische Erstgespräch
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Datenschutz
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Dynamische Gruppenpsychotherapie (DG)
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EWR-Psychologengesetz § 1: Qualifikationsnachweise aus dem EWR für Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie
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EWR-Psychologengesetz § 11: Schluß- und Vollzugsbestimmungen
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EWR-Psychologengesetz § 12a: Verarbeitung personenbezogener Daten
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EWR-Psychologengesetz § 2: Gleichgestellte Qualifikationsnachweise aus einem Drittland
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EWR-Psychologengesetz § 3a: EWR-Berufsanerkennung – Partieller Zugang
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EWR-Psychologengesetz § 6: Gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit, Sprachkenntnisse
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EWR-Psychologengesetz § 8: Vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen
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EWR-Psychologengesetz § 9: Lehrpersonen mit Qualifikation aus dem EWR
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EWR-Psychologengesetz §§ 13, 14 und 15
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EWR-Psychotherapiegesetz
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Existenzanalyse (E)
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Existenzanalyse und Logotherapie (EL)
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Familien- und Jugendgerichtshilfe
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Geförderte Familienberatungsstellen
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Gestalttheoretische Psychotherapie (GTP)
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Gruppenpsychoanalyse / Psychoanalytische Psychotherapie (GP)
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Infos zu Migration/Flucht/Integration
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Integrative Gestalttherapie (IG)
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Klientenzentrierte Psychotherapie (KP)
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Konzentrative Bewegungstherapie (KBT)
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Neuro-Linguistische Psychotherapie (NLPt)
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Person(en)zentrierte Psychotherapie (PP)
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Psychotherapie-Methoden
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PthG § 12. Anrechnung
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PthG § 13. Berufsbezeichnung
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PthG § 16a Dokumentationspflicht
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PthG § 16b Berufshaftpflichtversicherung
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PthG § 1a. Umsetzung von Unionsrecht
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PthG § 1b. Verarbeitung personenbezogener Daten
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PthG § 24 Verhältnis zu anderen Vorschriften
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PthG §§ 14, 15, 16. Berufspflichten des Psychotherapeuten
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PthG §§ 17, 18. Psychotherapeutenliste
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PthG §§ 20, 21, 22. Psychotherapiebeirat
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PthG §§ 25, 26. Übergangsbestimmungen
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PthG §§ 3, 4, 5. Psychotherapeutisches Propädeutikum
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PthG §§ 6, 7, 8. Psychotherapeutisches Fachspezifikum
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Systemische Familientherapie (SF)
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Überblick: Kosten der Psychotherapie
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Übergangsbestimmungen für die Ausbildung in Lebens- und Sozialberatung
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Verschwiegenheitspflicht gemäß Psychotherapiegesetz, Psychologengesetz 2013 und Musiktherapiegesetz unter berücksichtigung des Gewaltschutzgesetzes 2019
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Wann macht Coaching Sinn?
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Was ist Coaching?
Kinderschutz-Zentrum Wien
Das Unabhängige Kinderschutz-Zentrum Wien bietet Hilfe und Beratung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
Betroffene Kinder und Jugendliche können sich vertraulich an uns wenden und über ihre Probleme sprechen.
Gemeinsam suchen wir in Beratungsgesprächen nach Lösungen, um die Lage der Kinder und Jugendlichen zu verbessern.
Es besteht zudem die Möglichkeit, nach Gewalterfahrungen Psychotherapie zu erhalten.
Auch für Eltern, die sich bei der Erziehung ihrer Kinder überfordert fühlen und die Unterstützung suchen, gibt es schnell und unbürokratisch Gespräche- und Beratungsangebote.
Für Personen, die in ihrer beruflichen Praxis - als LehrerInnen, KindergartenpädagogInnen, SozialarbeiterInnen o. ä. - mit Gewaltproblemen konfrontiert sind, bieten wir Helferberatung und Supervision an.
Unsere Angebote sind kostenlos und vertraulich.
kinderschutz-wien.at
Schulpsychologie
Die Schulpsychologie steht als psychologische Beratungseinrichtung der Bildungsdirektion Schülerinnen und Schülern, Lehrenden sowie Erziehungsberechtigten und Leitungspersonen im österreichischen Schulwesen bundesweit zur Verfügung. Beratungsstellen gibt es in allen Bildungsregionen. Die Inanspruchnahme von schulpsychologischen Leistungen ist freiwillig, kostenlos und vertraulich.
www.schulpsychologie.at
Nummer gegen Kummer Deutschland: Kinder- und Jugendtelefon, Elterntelefon
Nummer gegen Kummer e.V. (NgK) ist der Dachverband des größten kostenfreien, telefonischen Beratungsangebotes für Kinder, Jugendliche und Eltern in ganz Deutschland. Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, für alle Kinder und Jugendlichen, ihre Eltern und andere Erziehungspersonen Gesprächspartner zu sein, besonders dann, wenn andere fehlen.
Junge Menschen finden telefonisch am Kinder- und Jugendtelefon und online bei der E-Mail-Beratung Rat, Hilfe, Trost und Unterstützung.
Müttern, Vätern oder Großeltern und anderen Erziehenden steht mit dem Elterntelefonebenfalls ein qualifiziertes Beratungsangebot zur Verfügung.
www.nummergegenkummer.de
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