Um in das ExpertInnenpool Stressmanagement und Burnout-Prävention beim Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung eingetragen zu werden, bedarf es folgender Nachweise:
1) Nachweis über die aktive Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung (Psychologische Beratung).
2a) Nachweis über den Abschluss eines registrierten Fortbildungslehrganges für Lebens- und SozialberaterInnen (Psychologische Beratung) für Stressmanagement und Burnout-Prävention (nach den Vorgaben des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung)
oder
2b) Nachweis über den Abschluss einer Ausbildung in diesem Bereich, welche sowohl qualitativ als auch quantitativ dem Fortbildungslehrgang für Lebens- und SozialberaterInnen für Stressmanagement und Burnout-Prävention entspricht.
3a) Bis Ende 2017: Nachweis von 40 Stunden Praxis im Bereich Stressmanagement und Burnout-Prävention (Honorarnoten bzw. allenfalls Protokolle über aktiv durchgeführte Beratungen in diesem Bereich)
3b) Ab 2018: Bestätigung durch eine/n beim Fachverband eingetragene/n SupervisorIn (Einzelsupervision, mindestens 5 Einheiten) über die Supervision von 40 dokumentierten Beratungseinheiten im Bereich Stressmanagement und Burnout-Prävention (ab Fortbildungsbeginn).
Übergangsregelung:
Alle LehrgangsabsolventInnen von registrierten Fortbildungslehrgängen (Beginn des Lehrganges bis Ende 2017) haben den Praxisnachweis (siehe Punkt 3a) - 40 Stunden Praxis im Bereich Stressmanagement und Burnout-Prävention) bei ihrem/ihrer registrierten LehrgangsveranstalterIn vorzulegen. Erst nach Vorlage und Überprüfung durch diese ist die Ausstellung eines Zeugnisses betreffend die Absolvierung des Fortbildungslehrganges zulässig.
Quelle: https://firmen.wko.at/suche_le... / vom 22.07.2022