- Nachweis über die aktive Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung (Psychologische Beratung) und
- Nachweis über den Abschluss des Fortbildungslehrganges für Lebens- und SozialberaterInnen (Psychologische Beratung) für Paarberatung (nach den Vorgaben des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung) oder Nachweis über den Abschluss einer Paarberatungsausbildung, welche sowohl qualitativ als auch quantitativ dem Fortbildungslehrgang für Lebens- und SozialberaterInnen für Paarberatung entspricht und
- Bestätigung durch eine/n beim Fachverband eingetragene/n SupervisorIn oder ExpertIn für Paarberatung (Einzelsupervision, mindestens 5 Einheiten) über die Supervision von 40 dokumentierten Paarberatungseinheiten in mindestens 2 Beratungsfällen (ab Fortbildungsbeginn).[...]"
Quelle: https://firmen.wko.at/suche_le... / vom 22.07.2022