Um in das ExpertInnenpool Mediation beim Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung eingetragen zu werden, bedarf es folgender Nachweise:
- aktive Gewerbeberechtigung für Lebens- und Sozialberatung (Psychologische Beratung) UND
- Nachweis über die Absolvierung einer Ausbildung, welche sowohl qualitativ als auch quantitativ jener der Anlage 4 der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung (BGBl. II Nr. 47/2004) entspricht ODER
- Nachweis über Eintragung in die MediatorInnen-Liste beim BMJ.
Folgende Kriterien gelten ab 2024:
- Nachweis über die Absolvierung einer Ausbildung, welche sowohl qualitativ als auch quantitativ jener der Anlage 4 der Zivilrechts-Mediations- Ausbildungsverordnung entspricht,
bei einer in der BMJ-Liste eingetragenen Ausbildungseinrichtung
- 220 Mindesteinheiten (entsprechend Anlage 4 der Zivilrechts-Mediations Ausbildungsverordnung - BGBl. II Nr. 47/2004)
- Nachweis über die Eintragung in die Mediator:innen-Liste beim BMJ
- Aktive Gewerbeberechtigung für Lebens- und Sozialberatung (psychosoziale Beratung)"
Quelle: https://firmen.wko.at/suche_le... / vom 27.12.2023