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24 News gefunden


"In diesem Ratgeber macht Rainer Sachse Ihnen – auf Basis der klärungsorientierten Psychotherapie – Mut, bei Konflikt und Streit privat wie beruflich zu gegenseitigem Verstehen und tragfähigen Kompromissen beizutragen. Konflikte spielen im Leben jedes Menschen eine zentrale Rolle: Sie treten auf zwischen Arbeitskollegen, zwischen Mitarbeiter und Chef, zwischen Freunden, in Familien, in Partnerschaften. [...]"

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Quelle: Ihre Springer Neuerscheinungen im September 05.09.2016

"Bewährte Orientierungshilfe in der vierten Auflage erschienen

Das Frauenbüro der Stadt Linz aktualisierte gemeinsam mit dem autonomen Frauenzentrum die Broschüre „Rechtstipps. Eine Orientierungshilfe zu Lebensgemeinschaft, Ehe, Trennung, Scheidung und Eingetragene PartnerInnenschaft“. Diese vierte Auflage des Informationsheftes ist soeben erschienen. Das Nachschlagewerk bietet Frauen zu den angeführten Themen einen praktischen Leitfaden durch den „Paragraphenwald“ der derzeit gültigen Rechtslage. In der Neuauflage wird auch auf das Thema Pensionssplittung zwischen Eltern eingegangen. Dadurch sollen durch Kinderbetreuungszeiten entstehende Pensionsverluste zwischen den Eltern ausgeglichen oder zumindest abgefedert werden. [...]"

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Quelle: Neues aus Linz vom 12.07.2016

Die Zahl der Scheidungen nimmt zu, ebenso die Zahl der Patchworkfamilien.
Wie geht es Menschen, die nach der Trennung einen Neubeginn wagen?
Patchworkfamilien stehen oft unter großem Druck. Das Projekt Familie ist bereits einmal gescheitert. Jetzt soll alles besser werden. Doch die Herausforderungen sind vielfältig, vielfältiger als in einer traditionellen Familie. Wie bewältigen Menschen diese Aufgaben? Was brauchen die Erwachsenen, was benötigen die Kinder?
Fachleute erläutern die spezielle Situation einer Patchworkfamilie.
Stiefmütter und Stiefväter, Stieftöchter und Stiefsöhne erzählen von ihren persönlichen Erfahrungen. Vom langwierigen, oft mühseligen Prozess des Zusammenwachsens und von den berührenden und beglückenden Momenten des Miteinanders. Es sind Geschichten vom Gelingen und Scheitern. Sie wollen Mut machen, anregen, Beispiel geben, erheitern und trösten. Sie erzählen von enttäuschten Hoffnungen, von bereichernden Lernprozessen und sie wollen die große Vielfalt und Verschiedenartigkeit dieser Familienform zeigen.

Ursula Müller, geboren 1958 in Wolfsberg, ist Journalistin und war viele Jahre Mitarbeiterin in der Wissenschaftsredaktion des ORF. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen u.a. Familie, Erziehung. Gesundheit und Inklusion. Sie lebt mit ihrer Familie in Wien.

"Dieses lebenspraktische Sachbuch greift die öffentliche Diskussion über Ungerechtigkeiten im Scheidungsverfahren, gerichtliche Fehlurteile und familienpsychologische Gutachter als „heimliche Richter“ auf. Es beschreibt anschaulich das sehr komplexe System der Zusammenarbeit von Gerichten, Gutachtern, Anwälten, Jugendämtern und Verfahrensbeiständen der Kinder und befasst sich insbesondere mit der Arbeit der psychologischen Sachverständigen. [...]"

Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Ihre Springer Neuerscheinungen im März 03.03.2016

Welche Möglichkeiten bietet ein Scheidungsvergleich? Welche Fallen, welche Missverständnisse können sich einschleichen?

Die Tätigkeit in der Familienberatung, der stetige Kontakt mit Klienten einerseits, sowie Gericht und Anwälten andererseits bietet neben der eigenen Erfahrung als Familienmediator die Möglichkeit, eine gewissen Überblick zu bieten:

Erst einmal sollte geklärt werden, ob die Scheidung nach § 55a EheG, also die einvernehmliche Scheidung überhaupt das Mittel der Wahl ist, oder ob nicht durch einen Trennungsvertrag oder eine Scheidung wegen Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft (§ 55 EheG) die Ziele besser erreicht werden können, insbesondere ist dies manchmal in Hinblick auf die allfällige Hinterbliebenenpension (Witwenpension) ein Thema. Nachdem bei der einvernehmlichen (§ 55a) Scheidung die Hinterbliebenenpension mit der Höhe des tatsächlich auf Basis des Scheidungsbeschlusses geleisteten Unterhalts gedeckelt ist

Im Gegensatz dazu besteht unter gewissen Voraussetzungen im Rahmen einer Scheidung nach §55 EheG die Möglichkeit, durch den gleichen Unterhalt wie nach einer §55a Scheidung die volle Hinterbliebenenpension zu erhalten. Freilich bedarf es hierfür einen gewissen Konsens zwischen den scheidungswilligen Ehepartnern, doch winkt als Bonus die Absicherung durch die Witwen-(Witwer-) pension.[ii]

Ein sogenannter Trennungsvertrag ist freilich auch eine Variante, wenn die Tatsache, dass die Ehepartner offiziell weiterhin verheiratet bleiben entweder erwünscht[iii] ist, oder zumindest angesichts der Vorteile (sozialversicherungs-, erb-, miet-, zivilrechtlich oder auch statusmäßig) in Kauf genommen wird. In diesem Vertrag können je nach Formulierung die Lebensverhältnisse geordnet werden, Vermögen gleich einer Scheidung aufgeteilt werden und sogar der Status der Zerrüttung dermaßen festgehalten werden, dass keine Handlung des jeweils anderen Ehegatten die Ehe noch weiter zerrütten kann. Hierfür sollte aber jedenfalls die Beratung ...
Quelle: mediationwanderer.wordpress.com/2016/02/17/zur-einvernehmlichen-scheidung/

Zitat kurier.at am 19.06.2015, 06:00:

"Bei Scheidungen ist es sinnvoll, Vermittler hinzuziehen. Besonders Kinder profitieren.

Wenn zwei sich streiten, braucht es manchmal einen Außenstehenden, der vermittelt. Immer häufiger übernehmen professionelle Mediatoren diese Aufgabe. Experten aus Deutschland, der Schweiz und Österreich haben sich diese Woche zu einem Austausch getroffen. Über ihre Arbeit berichteten sie bei einer Pressekonferenz am Donnerstag. [...]"

Den gesamten Kurier-Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.kurier.at am 19.06.2015, 06:00

"Im Jahr 2007 erreichte die Scheidungswelle in Österreich ihren Höchststand. Dabei drängt sich die Frage auf, wie Kinder mit der Trennung ihrer Eltern umgehen.

Beinahe die Hälfte aller Ehen in Österreich wird geschieden. 2012 wurden so fast 20.000 Burschen und Mädchen zu „Scheidungskindern“. Sind nun all diese jungen Menschen traumatisiert, dadurch viele verhaltensauffällig und später beziehungsunfähig? Tatsächlich fehlen harte Hinweise darauf, dass Scheidungskinder unter der Trennung Auffälligkeiten entwickeln, zumal es eher die Umstände der Scheidung sind, die dem Nachwuchs zu schaffen macht. [...]"

Dr. Elisabeth Fandler ist an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, LKH-Klinikum Graz, tätig.

Der Originalartikel „Scheidung für Kinder“ ist im Journal „Pädiatrie & Pädologie“ 4/ 2014, DOI 10.1007/ s00608-013-0131-1, © Springer Verlag erschienen.

Elisabeth Fandler, Ärzte Woche 42/2014
© 2014 Springer-Verlag GmbH

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Quelle: springermedizin.at-Newsletter 15.10.2014

"Berater, wohin man schaut. Wir scheinen lebenslänglich von Beratern und Beratungsangeboten umzingelt. Das Spektrum reicht von der genetischen Beratung potenzieller Eltern über die Schwangerschaftsberatung, die (Früh-)Erziehungsberatung, die Schul- und Studienberatung, die Ehe-, Familien- und Lebensberatung zur Vermögens- und Anlageberatung, Schuldnerberatung, Verbraucherberatung, Berufsberatung, Rechts- und Steuerberatung, Organisations- und Unternehmensberatung bis hin zur Politikberatung. Was all diese Beratungsansätze miteinander verbindet: Es sind Formen der Kommunikation. Daher eröffnet die System- und Kommunikationstheorie einen Weg, unterschiedliche Typen der Beratung zu charakterisieren, gegeneinander abzugrenzen und zu vergleichen [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Carl-Auer Newsletter - März 2014

Zitat: Süddeutsche Zeitung Magazin aus Heft 15/2012

"Seit einem Jahr sind die Schmidts kein Paar mehr. Aber Eltern sind sie noch. Und kümmern sich beide um ihre Kinder. Eine Woche sie, eine Woche er, sonntags wechseln sie sich ab. Ganz normal, eigentlich.

Doch nicht Elsa, 8, und Emma, 5, packen ihre Sachen und ziehen zwischen Vater und Mutter hin und her, sondern die Eltern pendeln. In der Vierzimmerwohnung in München-Schwabing leben die Kinder, immer. Und ein Elternteil, abwechselnd. In der »Papawoche« schläft Sascha Schmidt bei ihnen, macht Frühstück, bringt sie zur Schule, kocht, hilft bei den Hausaufgaben, liest abends vor. Am Ende dieser Woche geht der Vater, und die Mutter kommt. Juristen nennen diese Regelung »Nestmodell«, weil die Eltern sich verhalten wie Vögel, die abwechselnd zum Nest fliegen, um ihre Küken zu füttern.

Für Eltern, die sich nach einer Trennung gleichermaßen um ihre Kinder kümmern möchten, gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten. Die eine: Jeder nimmt eine Wohnung, die groß genug ist, dass die Kinder jede zweite Woche dort schlafen können. Und die ziehen an einem Sonntag zum Vater und am nächsten zur Mutter. In der Fachsprache heißt das: Wechselmodell. Die Kinder haben dann zwei Zimmer, zwei Paar Gummistiefel, zwei Winterjacken, zweimal das Lieblingsbuch. Damit nicht immer etwas fehlt.

Die andere Möglichkeit: das Nestmodell. Doch nach Familien, die das Nestmodell praktizieren, muss man lange suchen. Dabei ist die Idee so einfach. Und so gut. Denn die Eltern tragen die Folgen der Entscheidung, die sie als Paar getroffen haben, selbst. Warum ist es dann so unpopulär? Die einfachste Erklärung: Weil es keiner macht, weiß auch keiner davon. Eine andere Erklärung: Es ist teuer. Oder es kommt einem zumindest auf den ersten Blick so vor. Aber zwei große Wohnungen sind auch teuer. Und oft haben Familien genau das Problem: Wer bleibt in der Wohnung oder im Haus? Eine dritte Erklärung: Eltern sehen nicht, dass sie ihren Kindern ...
Quelle: Süddeutsche Zeitung Magazin aus Heft 15/2012

Salzburg (OTS) - Seit Jahren fordern die Kinder- und
Jugendanwaltschaften Österreichs verpflichtende außergerichtliche
Schlichtungsverfahren für sämtliche im Zusammenhang mit Obsorge,
Besuchsrecht oder Unterhalt stehenden Streitigkeiten. Bereits 2005
wurden in einer vom Justizministerium einberufenen Expertengruppe
derartige Modelle zur Erhöhung der Elternverantwortung dringend
empfohlen. Bis dato ist in diese Richtung leider nichts passiert.
Noch wichtiger als die Verknüpfung von Unterhalt und Besuchsrecht
scheint eine grundlegende Reform durch verpflichtende Vorschaltung
von Schlichtungsstellen, und zwar bevor das Gericht überhaupt zum Zug
kommt!

Diese gesetzlich anerkannten behördlichen Stelle - ähnlich der
mietrechtlichen Schlichtungsstelle oder dem Außergerichtlichen
Tatausgleich -sollen zur Lösung familienrechtlicher Probleme (z.B.
Besuchsrecht) vor Anrufung eines Gerichts verbindlich von den
Betroffenen in Anspruch genommen werden müssen.

Ziel ist es, in einem 2-3 stufigen kindzentrierten Verfahren
mithilfe von Information und Beratung, Mediation, Kinderbeistand und
Besuchbegleitung, sukzessive das Verständnis der Eltern, was die
Bedürfnisse ihrer Kinder sind, zu erhöhen. Betroffene könnten so in
einem größeren Umfang vor Entstehung bzw. Eskalation des Konflikts
und unter Aufbringung nicht bloß juristischer Sachkunde (wie bei
Gericht) "aufgefangen werden".

Es soll damit sicher gestellt werden, dass die Beteiligten vor
Eskalation des Konflikts aufgefangen werden können und
Kinderinteressen in einem größeren Ausmaß eine Rolle als bisher.
Erst wenn dieser "Außergerichtliche Familienausgleich" scheitert,
werden den Eltern die Konsequenzen mitgeteilt und dem Gericht die
wesentliche Begründung, woran dieser Prozess gescheitert ist,
vorgelegt. Ab diesem Zeitpunkt scheint eine Verknüpfung von Unterhalt
und Besuchsrecht überlegenswert, wobei sichergestellt werden ...
Quelle: ots.at/Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg 17.08.2010


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