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Mit dem durch das Kindschafts- und Namensrechtsänderungs-Gesetz 2013 eingeführten § 95 Abs. 1a AußStrG haben sich Eltern vor einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht “über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten zu lassen”.

Durch die Neuerungen des KindNamRÄG 2013 soll der Fokus in Pflegschaftsverfahren stärker auf die Bedürfnisse des Kindes gerichtet und die Interessen und das Wohl des Kindes in vor Gericht ausgetragenen Obsorge- und Kontaktrechtskonflikten deutlicher in den Vordergrund gerückt werden.

Dies bedeutet, dass alle Paare in Österreich, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, gesetzlich verpflichtet sind, sich über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder beraten zu lassen und dies gegenüber dem Gericht – etwa durch Vorlage einer Bestätigung – glaubhaft zu machen.

Quelle: Bundeskanzleramt, Sektion VI - Familien und Jugend/August 2022


Weitere hilfreiche Broschüren zum Thema Scheidung und Trennung finden Sie unter den folgenden Links:


Kinderrechte

Mit dieser Seite will das zuständige Ministerium ein noch stärkeres allgemeines Bewusstsein für die Rechte von Kindern in der Gesellschaft schaffen.
kinderrechte.gv.at

Trennung & Scheidung

Informationen zu folgenden Themen:
- Familien- und Scheidungsberatung bei Gericht
- Elternberatung vor Scheidung nach § 95
- Familiengerichtshilfe
- Mediation
- Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107
- Kinderbeistand
- Eltern- und Kinderbegleitung
- Besuchsbegleitung

www.trennungundscheidung.at



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